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f.s.g. planwerk - Energieausweise
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Energieausweise

Energieausweise schnell, unkompliziert & günstig

Wir erstellen Ihren Energieausweis schnell und kostengünstig

...und das für jeden Gebäudetyp!
Energieausweise sind heute nicht nur ein Hilfsmittel zur Beurteilung von Betriebskosten, sondern sind zu einem wichtigen Dokument geworden, dessen Verwendung der Gesetzgeber unter Androhung von Bußgeldern vorschreibt.

Es gibt zwei unterschiedliche Formen von Energieausweisen - Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise, jeweils für Wohn- und Nichtwohngebäude.
f.s.g. planwerk stellt Ihnen den für Sie passenden Energieausweis aus!

Der Energieverbrauchsausweis wird auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden erstellt. Dies ist eine kostengünstige und schnelle Variante, einen Energieausweis zu erstellen. Bedingungen dieser Variante sind, dass in dieser Zeit keine Änderungen im Gebäude vorgenommen worden sind und dass prüfbare und vollständige Verbrauchsdaten vorliegen.

Der Energiebedarfsausweis wird durch Berechnung des Energiebedarfs für das Gebäude in einem idealtypischen Jahr und bei gleichmäßiger Beheizung aller Räume auf 19°C erstellt.

Diese Art der Berechnung ist aufwendiger, bietet jedoch eine tendentiell höhere Aussagekraft, da der Energiebedarf unbeeinflusst vom Nutzerverhalten errechnet wird. Dieses kann den tatsächlichen Energieverbrauch erheblichen beeinflussen und im schlimmsten Fall verfälschen.
In vielen Fällen ist der Energiebedarfsausweis die einzige Möglichkeit, eine aussagekräftige Berechnung durchzuführen, da z.B. nach dem Austausch einer Heizung noch keine neuen Verbrauchsdaten vorliegen.

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

 Enerige-verbauchsausweisEnergiebedarfsausweis für WohngebäudeEnergiebedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude
Energieausweis für Verkauf, Vermietung & Verpachtung (ohne vorherige Sanierung) von bestehenden Gebäuden
Wohngebäude mit weniger als 5 Einheiten und Baujahr vor 1977   ja  
Wohngebäude mit weniger als 5 Einheiten und Baujahr nach 1977 ja ja  
Wohngebäude mit 5 oder mehr Einheiten ja ja  
Wohngebäude mit 5 oder mehr Einheiten ja ja  
Nicht-Wohngebäude ja   ja
Energieausweis nach Baumaßnahmen
Neubau   ja ja
Sanierung der Fassade   ja ja
Austausch von Fenstern oder Haustüren   ja ja
Sanierung von Dächern   ja ja
Sanierung von Kellerdecken oder Bodenplatten   ja ja
Allgemeine Angaben
Berechnungsverfahren gem. §19 EnEV gem. EN 832 gem. DIN V 18599
Gültigkeit 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre

Sachverstand

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