Energieausweise
Wir erstellen Ihren Energieausweis schnell und kostengünstig
...und das für jeden Gebäudetyp!
Energieausweise sind heute nicht nur ein Hilfsmittel zur Beurteilung von Betriebskosten, sondern sind zu einem wichtigen Dokument geworden, dessen Verwendung der Gesetzgeber unter Androhung von Bußgeldern vorschreibt.
Es gibt zwei unterschiedliche Formen von Energieausweisen - Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweise, jeweils für Wohn- und Nichtwohngebäude.
f.s.g. planwerk stellt Ihnen den für Sie passenden Energieausweis aus!
Der Energieverbrauchsausweis wird auf Basis der Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsperioden erstellt. Dies ist eine kostengünstige und schnelle Variante, einen Energieausweis zu erstellen. Bedingungen dieser Variante sind, dass in dieser Zeit keine Änderungen im Gebäude vorgenommen worden sind und dass prüfbare und vollständige Verbrauchsdaten vorliegen.
Der Energiebedarfsausweis wird durch Berechnung des Energiebedarfs für das Gebäude in einem idealtypischen Jahr und bei gleichmäßiger Beheizung aller Räume auf 19°C erstellt.
Diese Art der Berechnung ist aufwendiger, bietet jedoch eine tendentiell höhere Aussagekraft, da der Energiebedarf unbeeinflusst vom Nutzerverhalten errechnet wird. Dieses kann den tatsächlichen Energieverbrauch erheblichen beeinflussen und im schlimmsten Fall verfälschen.
In vielen Fällen ist der Energiebedarfsausweis die einzige Möglichkeit, eine aussagekräftige Berechnung durchzuführen, da z.B. nach dem Austausch einer Heizung noch keine neuen Verbrauchsdaten vorliegen.
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Enerige-verbauchsausweis | Energiebedarfsausweis für Wohngebäude | Energiebedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude | |
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Energieausweis für Verkauf, Vermietung & Verpachtung (ohne vorherige Sanierung) von bestehenden Gebäuden | |||
Wohngebäude mit weniger als 5 Einheiten und Baujahr vor 1977 | |||
Wohngebäude mit weniger als 5 Einheiten und Baujahr nach 1977 | |||
Wohngebäude mit 5 oder mehr Einheiten | |||
Wohngebäude mit 5 oder mehr Einheiten | |||
Nicht-Wohngebäude | |||
Energieausweis nach Baumaßnahmen | |||
Neubau | |||
Sanierung der Fassade | |||
Austausch von Fenstern oder Haustüren | |||
Sanierung von Dächern | |||
Sanierung von Kellerdecken oder Bodenplatten | |||
Allgemeine Angaben | |||
Berechnungsverfahren | gem. §19 EnEV | gem. EN 832 | gem. DIN V 18599 |
Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre | 10 Jahre |